WAZ: Halter stärker in Haftung nehmen – Kommentar von Dietmar Seher

Es ist diese Standardantwort, die Verkehrsermittler
wütend macht: „Hab– das Auto verliehen. Weiß nicht mehr, an wen.“
Schon rutscht die Verkehrssünde in die Ablage „nicht aufklärbar“.
Jede siebte soll es inzwischen sein.

Glaubhaft klingt das vermeintliche Nichtwissen nur selten. Da ist
nachvollziehbar, dass der Staat darüber nachdenkt, wie er den
hartnäckigen Auskunftsverweigerern beikommen kann: Die Kosten der
Ermittlungen könnten sie tragen. Wenigstens. Mit dem Bußgeldbescheid
sind sie ja nicht erreichbar. Dafür müssten Behörden die Schuld für
das Vergehen nachweisen.

Im Ausland gilt die Halterhaftung, anders als bei uns, auch für
den fließenden Verkehr. Wer in Österreich als Halter den Namen des
Fahrers verschweigt, für den kann es sogar richtig teuer werden. Ist
das ein Vorbild? Die Unverschämtheit, mit der manche Halter die
penible deutsche Regel ausnutzen, macht sauer. Aber sie ist kein
Grund, wichtige Prinzipien über Bord zu werfen. Dass nur der bestraft
werden kann, dem der Verstoß nachzuweisen ist, muss ein wichtiges
Stück Rechtsstaat bleiben.

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