Acht von zehn Schlafräumen in einem Altenheim müssen
Einzelzimmer sein – das klingt nicht nach einer Neuregelung für das
Jahr 2018, sondern nach etwas, das längst Standard sein müsste. Die
2003 vom Land beschlossene und vor drei Jahren bekräftigte
Einzelzimmerquote ist nicht überzogen. Tatsächlich stellt sie eine
Minimalanforderung dar, die im Bundesvergleich zudem nicht einmal
besonders streng ist. In Baden-Württemberg etwa sollen Doppelzimmer
bis 2019 sogar gänzlich wegfallen.
Die Mehrheit der Altenheime in NRW hat trotz schwieriger
Ausgangslage rechtzeitig reagiert und investiert. Wie aber umgehen
mit dem Notstand, den die Träger in den übrigen Einrichtungen
beschreiben? Die Qualitätsstandards konsequent durchdrücken? Das Land
wäre im Recht, doch es riskiert, dass benötigte Pflegeplätze
wegfallen, weil aus Doppel- Einzelzimmer werden müssten, ganze Heime
in Geldnöte gerieten.
Verantwortungsvoller ist ein Kompromiss. Einrichtungen, die sich
um Investitionen bemüht haben, dürfen genauso wenig bestraft werden,
wie jene belohnt, die das nicht getan haben. Es braucht Ausnahmen für
die, die an Umbauten arbeiten – und Konsequenz gegenüber jenen, die
das verschlafen.
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