Wenn Eltern nicht zusammenleben können, dann sind
häufig eine Menge Dinge passiert, die die Betroffenen wohl lieber
vergessen möchten. Oft genug ist aus dem Streit regelrechter Hass
geworden – mit der Konsequenz, dass Sohn oder Tochter schlicht keinen
Umgang mehr mit ihrem Vater haben, weil sie der Willkür verbitterter
Mütter ausgesetzt sind. So weit die verständliche Sicht ausgegrenzter
Väter. Wer positiv denkt und an die Vernunft glaubt, der wird die
Stärkung der Väterrechte als Meilenstein für eine gleichberechtigte
Erziehung von Müttern und Vätern feiern. Doch leider gibt es auch
noch diese andere Realität: Mütter, die mit Geburt und Betreuung
allein gelassen werden, die dem Unterhalt hinterherrennen müssen, die
ihren Beruf reduzieren oder ganz aufgeben müssen. Kein Wunder, dass
dann die Versuchung groß ist, den Vater aus der Kleinfamilie
herauszuhalten. Diese Beispiele zeigen, wie schwierig es ist, in
diesem sensiblen Bereich des Familienrechts Lösungen zu finden. Doch
mit Sensibilität hat die Neuregelung des Sorgerechts nichts zu tun:
Der Vater muss zur Entbindung das gemeinsame Sorgerecht beantragen,
der Mutter, die triftige Gründe dagegen haben kann, bleiben nur sechs
Wochen nach der Entbindung Zeit, um ihre Bedenken zu formulieren.
Verfahren, die derart im Eiltempo durchgezogen werden, sind wahrlich
nicht geeignet, eine Entscheidung zu treffen, die für alle
Beteiligten die richtige ist.
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