WAZ: Schneider: Geplante Strafbarkeit allein gewerbsmäßiger Sterbehilfe reicht nicht

Die geplante Strafbarkeit allein gewerbsmäßiger
Sterbehilfe reicht der evangelischen Kirche nicht aus. Jemandem zum
Sterben zu verhelfen, „darf kein Geschäftsmodell sein“, sagte der
Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche, Präses Nikolaus Schneider,
der Neuen Rhein Zeitung (Freitagsausgabe).

Die nach dem Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht verbotene, aber organisierte
Sterbehilfe ohne Gewinnerzielungsabsicht sehe er „kritisch“.
Schneider: „Das ist ein derart intimer Bereich, der gehört in die
Familie, in enge Freundschaften oder eine andere sehr vertrauensvolle
Beziehung – aber nicht in eine anonyme Organisation.“

Werde die organisierte Sterbehilfe nicht auch verboten, besteht
nach seinen Worten die Gefahr, „dass die Grenzen zur gewerbsmäßigen
Sterbehilfe verschwimmen“. Schneider: „Was passiert zum Beispiel,
wenn sich ein Verein Unkosten erstatten lässt?“

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