Sich Mitmenschen aufzudrängen, ohne dass diese das
wollen – es ist wohl ein unausrottbares, alltägliches Ärgernis.
Mitmenschen so zu verfolgen, dass diese psychische und körperliche
Schäden erleiden – das ist eine Straftat. 2007 hat die
Bundesregierung das eingesehen. Seither ist Stalking mit Haft
bedroht. Die Zahl der mutmaßlichen Fälle bewegt sich in
bemerkenswertem Umfang. Es ist ein Delikt, das häufig in
gescheiterten Beziehungen auftaucht. Mit Ruhm bekleckert hat sich der
Bundestag aber nicht. Denn nicht das Stalken wird bestraft, sondern
erst das Stalken, das nachweislich einen Schaden angerichtet hat. Was
viel zu oft viel zu schwer zu belegen ist. Der Paragraf 238 ist ein
Rohrkrepierer. Er täuscht Handlungsmöglichkeiten der Justiz vor, wo
diese gar nicht handeln kann. Das schadet den Opfern. Aber auch dem
Ansehen der Strafverfolger.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 – 804 6519
zentralredaktion@waz.de