Es gehört zu den Wahlkampf-Symptomen, wenn ein
besonnener Jurist wie NRW-Justizminister Kutschaty plötzlich über
„Managergier“ und „Selbstbedienungsmentalität“ poltert. Das
diskreditiert jedoch keineswegs sein Anliegen: Es ist ja nicht zu
leugnen, dass Vergütung und Haftung oder Aufsicht und Transparenz im
Millionen-Irrsinn vieler Chef-Etagen keine plausiblen Einheiten mehr
bilden. Kutschaty will eine gesetzliche Obergrenze bei Top-Gehältern
von einer Million Euro und sagt das erfrischend klar. Es ist
gleichwohl ein Vorschlag mit eingebautem Systemfehler. Exzesse in der
Privatwirtschaft würden dadurch bekämpft, dass der Staat Eigentümer
spielt und in die Lohnfindung eingreift. Wer definiert, was viel oder
wenig oder angemessen ist? Besser wäre es, Strukturen für Aufsicht
und Erfolgskontrolle zu verbessern, damit Nieten in Nadelstreifen
nicht ständig ein goldener Handschlag winkt.
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