WAZ: Was für ein Krampf – Kommentar von Miguel Sanches

Wählen zu können, ist ein politisches Grundrecht,
Artikel 38. Es gibt keine vernünftige Begründung dafür, einen Teil
der Behinderten auszugrenzen, nur weil sie auf Betreuung angewiesen
sind. Es kann ja sein, dass viele im Einzelfall nicht wählen können –
ja, dann werden sie halt kein Kreuz machen. Aber sie müssen generell
die Chance dazu haben, am politischen Geschehen teilzunehmen. Einige
seien politisch interessiert und wollten auch wählen. Das behauptet
der Behindertenbeauftragte.

Es gibt keinen Grund, es in Abrede zu stellen. Das Amt macht nur
Sinn, wenn es kein Alibi-Job ist und Hubert Hüppe als Anwalt der
Betroffenen auch politisch ernst genommen wird.

Man wundert sich ja schon, dass seit Jahrzehnten all jene
Behinderten von der Wahl ausgeschlossen werden, die unter
Totalbetreuung stehen. Hand aufs Herz: Wer wusste davon? Aber noch
mehr wundert man sich, dass in Berlin darüber politisch gestritten
wird. Das ist ein einziger Krampf. Das Wahlgesetz ist aus der Zeit
gefallen. Es widerspricht UN-Standards und einer modernen
Behindertenpolitik. Die Union sollte auf Hüppe hören.

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