Änderung des Rechts aufgrund immer weiter
ansteigender Zahlen dringend notwendig
Die Zahlungen von Kindergeld ins EU-Ausland und den Europäischen
Wirtschaftsraum haben erneut zugenommen. Hierzu erklärt der
familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Marcus
Weinberg:
„Nach Angaben der Bundesregierung wurde im Juni 2018 für mehr als
268.000 Kinder, die im EU-Ausland oder im Europäischen
Wirtschaftsraum leben, Kindergeld gezahlt. Der erneute Anstieg dieser
Zahl zeigt einmal mehr, dass die Forderung von CDU/CSU, die Höhe des
Kindergeldes an den Lebenshaltungskosten im Heimatland des Kindes zu
bemessen, rasch umgesetzt werden muss. Für ein Kind, das
beispielsweise in Polen oder Rumänien lebt, muss sich die Höhe des
Kindergeldes an den dortigen Lebenshaltungskosten orientieren.
Die EU muss endlich handeln! Denn nur wenn das Europäische Recht
entsprechend geändert wird, kann Deutschland das deutsche Recht
europarechtskonform anpassen. Der zuständige Bundessozialminister
Hubertus Heil ist gefordert, nun endlich auf europäischer Ebene zu
einer für alle Seiten akzeptablen Lösung zu kommen. Denn eine
Staffelung des Kindergeldes nach den Lebenshaltungskosten vor Ort ist
nicht nur angemessen, sondern auch gerecht. Fehlanreize werden
vermieden, den Lebensmittelpunkt wegen der Höhe der Sozialleistungen
in einen anderen Mitgliedsstaat zu verlegen.
Die national möglichen Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch
bei grenzüberschreitendem Kindergeldbezug haben wir unter
unionsgeführter Regierungsverantwortung bereits in der vergangenen
Legislaturperiode umgesetzt. Die rückwirkende Möglichkeit zur
Beantragung von Kindergeld wurde auf sechs Monate beschränkt. Mit der
Verkürzung der Antragsfrist ist es den Familienkassen nunmehr
möglich, den Nachweis des inländischen Aufenthalts des
Kindergeldberechtigten – der Anspruchsvoraussetzung ist – schneller
zu prüfen.
Zudem haben wir den Datenaustausch zwischen dem Bundeszentralamt
für Steuern und den Familienkassen verbessert. Die Familienkassen
erlangen so zum Beispiel schneller Kenntnis, wenn eine Familie ins
Ausland verzieht und damit der Kindergeldanspruch in Deutschland
erlischt.“
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