Der CDU-Bundesparteitag hat am Montag unter Wahrung
der Tarifautonomie eine allgemeine und verbindliche Lohnuntergrenze
für Bereiche beschlossen, in denen tarifvertragliche
Branchenregelungen nicht möglich sind. Die Tarifautonomie wird dabei
gewahrt. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
„Der Beschluss des CDU-Bundesparteitags für eine allgemeine und
verbindliche untere Lohngrenze in Deutschland ist ein klares
Bekenntnis zu dem Prinzip, dass in einer sozialen Marktwirtschaft für
gute Arbeit auch gute Löhne bezahlt werden müssen. Lohndumping wollen
wir verhindern. Die Festlegung dieser Grenze soll durch eine
paritätisch besetzte Kommission der Tarifpartner erfolgen. Damit
stärken wir die Tarifautonomie.
Es liegt einzig in der Kompetenz dieser Tarifkommission, die Höhe
der Lohnuntergrenze festzulegen und eventuelle Differenzierungen
vorzunehmen. Deshalb ist die Politik gut beraten, sich mit
Ratschlägen an die Kommission zurückzuhalten.
Für uns in der Union gilt: Wir achten die Autonomie der
Tarifpartner. Politische Einflussnahme auf Lohnverhandlungen darf es
nicht geben.“
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