Es ist ein rein formales Argument, auf das sich die
Richter des Oberlandesgerichts in Nürnberg zurückzogen, um damit den
Weg zur Freilassung von Gustl Mollath aus der Psychiatrie in Bayreuth
zu ebnen. Eine halbwegs elegante Methode, um die doch arg in
Negativschlagzeilen geratene bayerische Justiz aus der Sackgasse zu
bringen. Aber sei–s drum: Entscheidend ist, was hinten rauskommt, wie
ein Altbundeskanzler sagen würde. Das Echo aus der Politik war
einmütig – es lautet: Der Rechtsstaat funktioniert. Doch ob es
wirklich so weit gekommen wäre, wenn man die Angelegenheit voll und
ganz dem Rechtsstaat im Sinne der Judikative überlassen hätte, darf
doch bezweifelt werden.
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