Wenn Mama und Papa sich trennen, ist das aus Sicht
eines Kindes fast immer eine Katastrophe. Und dabei ist es ihm dann
auch ziemlich egal, ob beide verheiratet sind oder nicht. Lassen sich
die Eltern scheiden, bekommen sie, wenn nicht anders vor Gericht
beantragt, automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Bei unverheirateten
Eltern gilt das bisher leider nicht. Hier ist noch die Zustimmung der
Mutter Voraussetzung. Diese Allmacht der Mütter – oft missbraucht als
Rache-Instrument gegen den Ex-Partner – will die Bundesregierung
jetzt brechen. Und sie tut das dankenswerterweise im Sinne des
Kindes. Sie erkennt an, dass für dessen Sozialisation in der Regel
sowohl die Mutter als auch der Vater wichtig sind. Und da darf das
Vorhandensein eines Trauscheins eben keine Rolle spielen. Insofern
dürfte für die unverheirateten Väter der gestrige Mittwoch ein
Feiertag gewesen sein. Endlich bekommen sie ein Instrument in die
Hand, um für das Kind da sein zu dürfen – eine Regelung, die es ihnen
erlaubt, notfalls auch gegen den Willen der Mutter über Schulwahl,
ärztliche Eingriffe und vieles mehr mitzuentscheiden. Auch wenn
ledige Väter zur Einforderung ihres Sorgerechts Umwege über
Jugendämter und vielleicht Gerichte nehmen müssen: Ihr rechtliches
Eunuchen-Dasein geht dem Ende entgegen. In einer Gesellschaft, in der
der Anteil der unehelich geborenen Kinder stetig zunimmt, war der
Gesetzentwurf längst überfällig. Insofern darf man dem Stück Papier
wünschen, das es jetzt schnell alle Hürden im Gesetzgebungsverfahren
nimmt. Und dass da nicht noch die Herdprämien-Fraktion vom
Seehofer-Horst aus der Deckung kommt, weil sie vielleicht die
Institution der Ehe bedroht sieht. Es würde im politischen Berlin
vielleicht niemanden mehr wundern. Aber letztlich dürfte auch die
bayrische CSU an den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes und an
denen des Bundesverfassungsgerichtes nicht vorbeikommen. Doch bei
aller Euphorie: Die Vernunft von Mama und Papa, sich nach einer
Trennung im Sinne des Kindes zu verständigen, ist durch nichts zu
ersetzen. Auch nicht durch ein neues Gesetz.
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