Und was ist den Opfern? Das ist die erste Frage,
sie sich nach diesem Urteil des Bundesgerichtshofes stellt. Mehr als
100 Straftäter haben also einen Anspruch auf Entschädigung, weil sie
nach ihrer Haft unbegrenzt lange in Sicherungsverwahrung verbringen
sollten. Mehr als 70 000 Euro soll einem verurteilten Kinderschänder
oder Mörder überwiesen werden. Skandal? Nein. Dieses Urteil war zu
erwarten. Denn die Politiker haben es sich zu einfach gemacht. Nach
fast jeder Bluttat – insbesondere wenn Kinder die Opfer sind – kommen
doch die Forderungen nach härteren Strafen. »Wegsperren für immer«
ist hier eine eher harmlose Parole. Wenn schon so viele Juristen in
den Parlamenten sitzen – nur wenige haben davor gewarnt, dass
rückwirkende Strafverschärfungen gegen das Grundgesetz verstoßen
könnten. Eine andere Sache ist die Prüfung, ob den Opfern der
Straftaten eine Entschädigung zusteht. Nach dem Urteilsspruch war
vielleicht nichts zu holen, aber nach der Überweisung aus der
Staatskasse sieht der Kontostand besser aus. Den Juristen geht die
Arbeit nie aus.
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