Gesundheitspolitiker von CDU/CSU wollen
Schönheits-Operationen an Minderjährigen verbieten, solange sie
medizinisch nicht notwendig sind. Es bleibt zu hoffen, dass damit
endlich Schwung in eine Diskussion kommt, die seit Jahren ohne
zählbare Ergebnisse geführt wird. Übrigens auch von
SPD-Gesundheitspolitikern. Grundsätzlich sollte man nicht dem
Irrglauben verfallen, dass der Staat durch Verbote sämtliche
Handlungsweisen von Menschen regeln kann. Doch der Staat hat auch
eine Verantwortung gegenüber seinen Bürgern. Und das bedeutet im Fall
von Schönheits-OPs für Heranwachsende, die auch unter dem Aspekt
gefährlicher Nebenwirkungen fragwürdig sind: Manche Kinder und
Jugendlichen müssen vor sich selbst geschützt werden – und vor ihren
Eltern. Nebenbei bemerkt: Ein solches Verbot wäre kein weitgehender
Eingriff in das Elternrecht oder in das Selbstbestimmungsrecht
Jugendlicher. Nein, nicht jede(r) ist ein Topmodel. Und muss es auch
nicht werden. Der im Fernsehen vermittelte Traum von Schönheit und
Ruhm ist nichts anderes als ein Schönheits-Wahn, den manche Eltern
bereitwillig mit ihrem Geld für die Kosmetik der Töchter
unterstützen. Natürlich sind Schönheits-OPs ein Zeitgeist-Phänomen.
Ein Schöner-straffer-schlanker-Wettstreit passt zu einer
oberflächlichen Gesellschaft, die viel Wert auf Äußerlichkeiten legt.
Vielleicht könnte ein Verbot solcher Eingriffe zum Nachdenken darüber
anregen, ob es richtig ist, wenn der Schein wichtiger geworden ist
als das Sein.
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