Opfer von Straftaten bedürfen besonderer Hilfen und
staatlichen Schutzes. Doch nicht selten fühlen sich Opfer auch Jahre
nach den Taten hilflos und mit ihren seelischen und körperlichen
Verletzungen alleingelassen. Das hängt damit zusammen, dass die
Gewichte in der Justiz in der Vergangenheit allzu sehr in Richtung
Täter verschoben waren. Opfer fanden eigentlich nur als Zeugen in
einem Strafverfahren Berücksichtigung. Es mag auf der einen Seite
nachvollziehbar sein, dass ein Rechtsstaat selbst Schwerverbrechern
so etwas wie Hoffnung geben will, eines Tages als besserer Mensch in
Freiheit leben zu können. Andererseits hat man in diesem Bemühen um
einen effizienten Strafvollzug Opferschutz und Opferhilfe viele Jahre
ausgeblendet. Einem Verbrechensopfer bestmögliche Hilfe anzubieten –
auch das heißt Rechtsstaat. Die Zeiten haben sich spürbar geändert:
Gesetzgeber wie Öffentlichkeit zeigen ein wachsendes Interesse an den
Opfern. Vor diesem Hintergrund ist es nur konsequent, man könnte auch
sagen: längst überfällig, wenn die nordrhein-westfälische
Landesregierung eine nach eigenen Angaben „opferorientierte
Justizpolitik“ verfolgen und das Strafvollzugsgesetz neu fassen will.
Wenn das Düsseldorfer Justizministerium davon spricht, dass
Opferschutz vor Täterschutz gehen muss, dann ist das kein
Stammtischgeschwätz – sondern ein überzeugendes Signal des Staates an
die bisher so vernachlässigten Opfer von Straftaten. Die Vorschläge
des NRW-Justizvollzugsbeauftragten und Kriminologen Prof. Michael
Weber sind sehr wohl durchdacht: Opfer profitieren davon, wenn sie
umfassend über die Situation ihrer einstigen Peiniger informiert
werden und wenn sie durch symbolische Geldzahlungen seitens des
Häftlings eine Art Wiedergutmachung des entstandenen materiellen und
immateriellen Schadens erhalten. Wenn sich ein Gefängnisinsasse auf
diese Weise mit Verbrechensopfern auseinandersetzt, so die durchaus
nachvollziehbare Hoffnung, wird er im besten Fall vor einer erneuten
Straftat zurückschrecken. Auch eine solche Kriminalitätsvorbeugung
ist Opferschutz.
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