Balance – so lautet das Stichwort, das Datenschützer
und Befürworter von Videoüberwachung in Einklang bringen sollte. An
Kriminalitätsschwerpunkten ist eine Ausweitung geboten. Eine
flächendeckende Aufzeichnung des Alltags können freiheitsliebende
Bürger auch nach den Vorfällen in der Kölner Silvesternacht nicht
wirklich wollen.
An öffentlichen Plätzen, wo Straftaten immer wieder Angst und
Schrecken verbreiten, sollte der rechtliche Rahmen für eine stärkere
Video-Kontrolle ausgereizt werden. Der Vorschlag der
Polizeipräsidenten an das Innenministerium, Bahnhofsvorplätze in den
Ruhrgebietsstädten ins Visier zu nehmen, kann man allerdings nur
bedingt begrüßen. Die 5,5 Millionen Euro, die im Nachtragshaushalt
dafür vorgesehen sind, reichen bei Weitem nicht aus. Benachteiligt
werden wieder einmal die kleinen Städte im ländlichen Raum, die nicht
frei von Brennpunkten sind.
Laut ARD-Deutschlandtrend wollen 82 Prozent mehr
Kameraüberwachung. Der Nutzen bleibt angesichts widersprüchlicher
Studien und fehlendem Personal bei der Polizei umstritten.
Aufzeichnungen verhindern keine Straftat, sie erleichtern deren
Aufklärung – und sorgen für Verdrängung. Und damit wären wir wieder
bei der Frage nach einem flächendeckenden Einsatz.
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