Westfalenpost: Westfalenpost zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Das vor gut einem Jahr in Kraft getretene
Anerkennungsgesetz des Bundes für ausländische Berufsabschlüsse setzt
Maßstäbe. Es gibt Migranten einen Rechtsanspruch sowie eindeutige
Regeln vor und hilft den Unternehmen, die Qualifikation der Bewerber
besser einschätzen zu können.

Der Mechatroniker aus Polen,
der bisher ohne Aufstiegschancen als Hilfsarbeiter beschäftigt wurde,
kann nach der Anerkennung seines Abschlusses jetzt nach dem Tarif
seines erlernten Berufs bezahlt werden.

Alles könnte gut
sein. Aber der Förderalismus in Deutschland erzwingt eigene
Ländergesetze für bestimmte, meist akademische Berufe wie Lehrer,
Ärzte, Ingenieure. Hier herrscht in Deutschland in Teilen ein ebenso
großer Mangel an Fachkräften wie im handwerklich-gewerblichen
Bereich.

Aber statt an einem Strang zu ziehen, leisten
sich die Länder einen Flickenteppich komplizierter Regelungen oder
schließen gar bestimmte Berufsgruppen aus wie NRW die Lehrer. Ist es
richtig, dass das, was bei einem Schlosser aus der Türkei noch so
einfach funktioniert, bei einem Lehrer aus Tunesien kompliziert wird?
Wird ein Bildungsabschluss umso unvergleichbarer, desto höher er ist?
Man darf daran mit gutem Grund zweifeln.

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