Anlässlich des 10. Jahrestags des Inkrafttretens
der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland erklärt der Leiter
der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen
Instituts für Menschenrechte, Valentin Aichele:
„Zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention
ist der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen
in Deutschland immer noch nicht die Regel. Der Anteil der
Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen, die in Sonder- und
Förderschulen unterrichtet werden, ist in den letzten Jahren nur
geringfügig gesunken. Die Politik muss endlich die Rahmenbedingungen
für eine qualitativ hochwertige inklusive Bildung schaffen.
Mit einem –Pakt für Inklusion– könnte der Bund die Länder
langfristig beim Aufbau der inklusiven Schule unterstützen und einen
entscheidenden Anstoß für den flächendeckenden Ausbau eines
inklusiven Bildungssystems geben. Gut gemachte inklusive Bildung
kommt allen zugute, Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wie
Hochbegabten.
Es ist Aufgabe der Bundesländer, Gesamtkonzepte zum Aufbau eines
inklusiven Schulsystems auszuarbeiten, die konkrete Maßnahmen und
zeitliche Vorgaben enthalten. Das bedeutet auch, personelle wie
finanzielle Ressourcen umzuschichten.
Der Aufbau eines inklusiven Bildungssystems sollte Hand in Hand
mit der schrittweisen Abschaffung der Sonderschulen gehen. Die
Aufrechterhaltung eines Sonderschulsystems neben der Regelschule ist
nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention in Einklang zu bringen.“
WEITERE INFORMATIONEN
Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle
UN-Behindertenrechtskonvention (2019): Wer Inklusion will, sucht
Wege. Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland
http://ots.de/fte5qT
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige
Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den
Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status).
Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat
gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die
Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
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