10 Jahre Zentrales Vorsorgeregister – Zahl der Vorsorgevollmachten steigt weiter an

Immer mehr Menschen in Deutschland errichten eine
Vorsorgeurkunde. Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
sind derzeit rund 2,2 Millionen Vorsorgevollmachten,
Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen registriert. Allein in
den ersten neun Monaten des Jahres 2013 wurden mehr Vollmachten in
das Register aufgenommen als in den Jahren 2005 und 2006 zusammen.
„Diese Entwicklung zeigt, dass das Thema Vorsorge im Bewusstsein der
Bevölkerung angekommen ist“, sagt Timm Starke, Präsident der
Bundesnotarkammer. Mit einer Vorsorgevollmacht kann jeder dafür
sorgen, dass eine Vertrauensperson alle erforderlichen Entscheidungen
trifft, wenn er selbst wegen Krankheit, Alters oder eines Unfalls
nicht mehr handeln kann. Ist dagegen keine Vorsorgevollmacht erteilt,
entscheidet im Regelfall ein vom Gericht bestellter Betreuer.

Vorsorgevollmachten sind keine Frage des Alters

Entgegen einem verbreiteten Vorurteil sind Vorsorgevollmachten
keine Frage des Alters. „Jedes junge Paar sollte spätestens beim
gemeinsamen Kauf einer Immobilie eine Vorsorgevollmacht errichten“,
so Starke. Denn wenn einem der Partner etwas zustößt, so muss der
andere in der Lage sein, die Darlehensverträge mit der Bank zu ändern
oder im Notfall die Immobilie auch wieder zu verkaufen. Ohne
Vollmacht geht das nicht. Denn selbst Eheleute sind nicht berechtigt,
sich gegenseitig zu vertreten.

90% der registrierten Vollmachten sind notariell

90% der im Zentralen Vorsorgeregister registrierten Vollmachten
wurden vor einem Notar errichtet. Starke erklärt dies damit, dass
notariell beurkundete Vollmachten besonders rechtssicher seien und
gegenüber privatschriftlichen oder nur beglaubigten Vollmachten
erhebliche Vorteile aufwiesen. „Der Notar stellt bei Beurkundung
nicht nur die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers fest, sondern
belehrt auch über die rechtliche Tragweite der Vollmacht und kann
diese entsprechend den Wünschen der Mandanten individuell gestalten“,
so Starke. Wer Immobilien besitzt, die verwaltet werden müssen oder
gar ein Unternehmen, sollte ohnehin zum Notar. Denn eine
privatschriftliche Vollmacht reicht nicht aus, um etwa eine Immobilie
zu verkaufen oder auch nur eine für die Bank noch eingetragene
Grundschuld löschen zu lassen. Geht die Vollmacht verloren, kann der
Notar im Notfall weitere Ausfertigungen erteilen.

Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
sorgt für Sicherheit

Damit eine Vorsorgeurkunde im Ernstfall auch aufgefunden und der
Bevollmächtigte kontaktiert werden kann, sollte sie im Zentralen
Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Die
Betreuungsgerichte fragen dieses Register ab, bevor ein Betreuer
bestellt wird. Durchschnittlich gibt es monatlich ca. 20.000 solcher
elektronischer Abfragen durch die Gerichte. Allein im laufenden Jahr
2013 konnten dadurch bereits rund 14.000 unnötige
Betreuerbestellungen verhindert werden.

Überlegungen zu einem weiteren Ausbau des Vorsorgeregisters

Um das Vorsorgeregister noch bürgernäher und im medizinischen
Notfall effizienter zu gestalten, gibt es derzeit Überlegungen, in
gewissem Umfang auch Ärzten ein unmittelbares Einsichtsrecht in das
Vorsorgeregister zu gewähren. „Vor allem Krankenhausärzte haben ein
starkes Interesse daran, schnell und sicher Informationen darüber zu
erhalten, ob eine Patientenverfügung existiert und wer berechtigt
ist, für den Patienten zu entscheiden. Häufig entscheiden hier wenige
Stunden“, meint Michael Gutfried, Leiter des Zentralen
Vorsorgeregisters. Die Bundesnotarkammer befinde sich daher mit der
Bundesärztekammer und dem Bundesministerium der Justiz im Gespräch,
ob und wie das Zentrale Vorsorgeregister sinnvoll erweitert werden
kann, um Ärzten im Notfall schnell die erforderlichen Informationen
zu verschaffen.

Pressekontakt:
Notarassessor Dr. Andreas Brandt
Tel.: 030-3838660
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