Die Ankündigung des Bundesjustizministers Heiko
Maas (SPD), die einschlägigen Urteile nunmehr per Gesetz aufzuheben
und die Betroffenen zu entschädigen kommt spät, viel zu spät. Denn
die meisten Betroffenen sind längst verstorben. Und die Initiative
geht auch nicht weit genug. Aufrichtige Reue kann der Gesetzgeber nur
dadurch zeigen, dass er künftig ausdrücklich auch die Benachteiligung
aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz verbietet. Damit
schützt er die Homosexuellen vor Diskriminierung und sich selbst vor
dem Rückfall in die Diskriminierung.
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