Drehen wir es positiv: Dass die durchschnittliche
Bearbeitungsdauer von Asylanträgen wächst und wächst, mag an einer
guten alten Behördentugend liegen. Gründlichkeit den Vorzug vor
Schnelligkeit zu geben, muss nichts Schlechtes bedeuten. Um es klar
zu sagen: Das Abtragen des gigantischen Aktenberges von Asylanträgen
im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist fraglos eine
Herkulesaufgabe, aber sicher keine olympische Disziplin, bei der nur
Rekorde zählen. Hinter jedem Asylfall steckt ein Einzelschicksal –
mit unmissverständlicher Betonung auf dem zweiten Wortbestandteil.
Dennoch ist die Situation verfahren. Immer wieder musste die
Behörde ihre eigenen Prognosen über ein Ende des Antragsstaus nach
oben korrigieren. Begründet wurde dies stets mit zunehmend
komplexeren „Altfällen“. Eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von
über acht Monaten aber ist schlichtweg nicht hinnehmbar. Für die
Menschen, die auf eine Entscheidung über ihren Aufenthaltsstatus
warten, bleibt die Dauer der Prüfung eine Zumutung. Nicht auszudenken
auch, wie das gefühlte Behördenversagen auf eine Bevölkerung wirkt,
die sich in der Flüchtlingsfrage mehr und mehr polarisiert.
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