Der Landeswahlleiter und die Landtagsabgeordneten
müssen den Wahlfälschungs-Vorwurf der AfD sorgfältig prüfen. Es kann
gut sein, dass es sich nicht um den massiven und systematischen
Betrug handelt, den die Rechtspopulisten wittern. Durchaus
wahrscheinlich, dass sich Wahlhelfer einfach bei der Zuordnung von
Stimmen vertan haben. Und der Gutachter, der für die Partei eine
„Unregelmäßigkeitsanalyse“ angefertigt hat, kandidiert selbst für die
AfD bei der Bundestagswahl.
Dennoch ist der Vorwurf sehr ernst zu nehmen, denn der
Landeswahlleiter selbst hat nach einer von ihm veranlassten Prüfung
der Stimmübermittlung auf Fehler in Dutzenden Stimmbezirken
hingewiesen. Das wirft tatsächlich die Frage auf, wie verlässlich die
Auszählung ist. 2204 fehlende Stimmen mögen nicht relevant sein für
ein Landtagsmandat, man kann diese Zahl aber nicht einfach
ignorieren. Sollte der Landeswahlleiter auf Indizien stoßen, dass
mehr hinter den Abweichungen stecken könnte als Flüchtigkeitsfehler,
dann wäre der Ruf nach Neuauszählung gerechtfertigt. Die AfD gefällt
sich in der Opferrolle. Dagegen helfen nur harte Fakten.
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