Der Ruf nach extrem verschärften
Hintergrund-Checks für Bewerber ist überzogen. Das heutige Verfahren
steht in Balance zwischen persönlicher Prüfung und berechtigtem
Datenschutz der Bewerber. Aus gutem Grund steht nicht jedes
eingestellte Ermittlungsverfahren im Führungszeugnis. Und mit guten
Argumenten untersagten Gerichte der Polizei bisher, interne Infos für
Bewerbungsverfahren zu nutzen.
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