Strafverschärfungen sind notwendig
Die Deutsche Kinderhilfe hat am heutigen Dienstag gemeinsam mit
Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes, Johannes-Wilhelm
Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs, und Professor Dr. Jörg M. Fegert, Ärztlicher
Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie
Ulm und Leiter des Kompetenzzentrums Kinderschutz in der Medizin, die
Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017 zu kindlichen
Gewaltopfern vorgestellt. Hierzu erklärt die rechtspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker:
„Die Zahlen sind erschreckend – wenn auch trauriger Weise nicht
überraschend. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs rennt daher mit seinen Forderungen zu einem
besseren Schutz von Kindern bei uns offene Türen ein. So kann es
nicht sein, dass etwa beim sogenannten Cybergrooming ein Täter nicht
zur Rechenschaft gezogen werden kann, weil er beim gezielten Kontakt
über das Internet statt eines Kindes versehentlich ein Elternteil
oder einen Polizeibeamten erreicht. Auch ist nicht nachvollziehbar,
dass der Besitzer von Kinderpornografie geringer bestraft wird als
beispielsweise ein Ladendieb. Die Union fordert daher seit Jahren die
Erhöhung des Strafrahmens für den Besitz bzw. für die
Besitzverschaffung von kinderpornografischen Schriften und die
Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim –Cybergrooming–, da uns der
Schutz von Kindern ein wichtiges Anliegen ist. Bisher scheiterte die
Umsetzung allerdings an unserem Koalitionspartner. Auf unseren Druck
wurde u.a. die Versuchsstrafbarkeit des –Cybergroomings– in den
Koalitionsvertrag aufgenommen. Wir erwarten, dass die im
Koalitionsvertrag vereinbarten Punkte zum Schutz der Kinder schnell
umgesetzt werden.“
Hintergrund:
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden im vergangenen
Jahr 143 Kinder getötet, über 70 Prozent davon waren jünger als sechs
Jahre. Die Zahlen zu Misshandlungen an Kindern stagnieren auf einem
hohen Niveau. Bei Taten der sexuellen Gewalt gem. §§ 176, 176a und
176b StGB verzeichnet die Statistik zwar einen Rückgang von 3,64
Prozent, es wurden aber noch immer 13.539 Kinder als Opfer
registriert. Die erfassten Fallzahlen des Besitzes und der
Verbreitung kinderpornografischen Materials stiegen im Vergleich zum
Vorjahr um 15,06 Prozent.
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