Weltflüchtlingstag / Sicherung der Qualität der Asylverfahren, Identifikation besonders Schutzbedürftiger und Integration sollten zentrale Bestandteile des Regierungshandelns sein

Anlässlich des Weltflüchtlingstags am 20. Juni
erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

„Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag ihr Bekenntnis zum
Grundrecht auf Asyl und zu ihren Verpflichtungen der Genfer
Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention und
der UN-Kinderrechtskonvention bekräftigt. Damit bekennt sie sich zum
Flüchtlingsschutz und zu den Menschenrechten von Flüchtlingen. Die
gegenwärtige politische Debatte zeigt hingegen ein anderes Bild: Hier
ist nicht mehr von Schutzgewährung, Rechten und Integration, sondern
nur noch von Zurückweisung, Missbrauch und Abschiebung die Rede.

Menschenrechte stehen allen Menschen zu – jederzeit und überall.
Die verbrieften Rechte Schutzsuchender sollten in der Debatte in den
Mittelpunkt gerückt werden. Auch für die angestrebte europäische
Lösung für ein gerechtes Verfahren zur Verteilung von Asylsuchenden
sollten die Menschenrechte der Maßstab sein.

Angesichts der globalen Lage – die Fluchtursachen in Kriegs- und
Krisenländern bestehen fort, und die Zahl der vom
UN-Flüchtlingshilfswerk) weltweit erfassten Flüchtlinge ist
unvermindert auf Rekordhöhe – ist es zynisch, wenn europäische
Staaten beginnen, den Erfolg von Flüchtlingspolitik daran zu messen,
dass sie möglichst wenige Schutzsuchende in ihr Land lassen.

In Deutschland muss die Sicherung der Qualität der Asylverfahren
und -entscheidungen angegangen werden. Wir brauchen nicht nur
schnelle, sondern vor allem gute Asylverfahren. Einen wichtigen
Beitrag dazu kann eine unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung von
Schutzsuchenden leisten. Die Gewährleistung fairer und
ergebnisoffener Asylverfahren zur Prüfung des individuellen Rechts
auf Schutz sowie effektiver gerichtlicher Überprüfung sind eine
rechtsstaatliche Errungenschaft. Die einseitige Fokussierung auf die
Verfahrensbeschleunigung und Durchsetzung negativer
Asylentscheidungen und Abschiebungen stellt die Ergebnisoffenheit der
Verfahren hingegen in Frage.

Zudem müssen besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, etwa
traumatisierte Menschen, Opfer von sexualisierter Gewalt und
Menschenhandel, unbegleitete Minderjährige und Geflüchtete mit
Behinderungen systematisch bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen
identifiziert werden, damit sie angemessen untergebracht und versorgt
werden können und ihre Schutzbedürftigkeit in den Verfahren
berücksichtigt wird.

Nach wie vor ist es eine zentrale politische Herausforderung,
durch frühzeitige und zugängliche Angebote die Integration und
Teilhabe geflüchteter Menschen zu ermöglichen.“

FAQ Zurückweisungen von Flüchtlingen an der Grenze: Fragen und
menschenrechtliche Antworten http://ots.de/TDBx8E

FAQ Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte
http://ots.de/Ev90t7

Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359-14 | Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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