In Deutschland lebende Syrer ziehen zunehmend
vor Gericht, weil ihnen ihr sogenannter subsidiärer Schutz nicht
reicht. Sie wollen Asyl – nach Einschätzung des
Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, um einfacher Angehörige
nachholen zu können. Das berichtet das WESTFALEN-BLATT.
Das Oberverwaltungsgericht ist in Nordrhein-Westfalen die letzte
Instanz für Asylverfahren. In diesem Jahr wurden die meisten Klagen
von Syrern eingereicht, und die Kurve zeigt steil nach oben: Zogen
2016 noch 35 Syrer vor das OVG, waren es 2017 schon 446, und in den
ersten sechs Monaten dieses Jahres gingen bereits 399 Klagen ein.
Politisch Verfolgte bekommen Asyl – aber nur, wenn die
individuelle Verfolgung über das hinausgeht, was die Bürger des
Landes allgemein hinnehmen müssen. Asyl wird selten zuerkannt, im
ersten Halbjahr 2018 bundesweit gerade einmal in 1,3 Prozent der
Fälle. Häufiger gibt es den subsidiären Schutz – wegen eines
Bürgerkrieges, drohender Folter oder drohender Todesstrafe. Ihn
erhielten im ersten Halbjahr 11,3 Prozent der Asylbewerber, darunter
auch viele Syrer.
Früher machte Deutschland beim Familiennachzug keinen Unterschied
zwischen anerkannten Asylbewerbern und Menschen mit subsidiärem
Schutz. Wer hier bleiben durfte, konnte Angehörige der Kernfamilie
nachholen – Ehepartner, minderjährige ledige Kinder, Eltern
minderjähriger Kindern, die ohne Elternteil in Deutschland leben.
Diesen Familiennachzug für subsidiäre Flüchtlinge hatte die Große
Koalition zum März 2016 ausgesetzt. Seit dem 1. August dieses Jahres
ist dieser Familiennachzug wieder möglich – allerdings begrenzt auf
1000 Angehörige pro Monat. 5000 Ausländer hätten also in diesem
Jahr zu Verwandten nach Deutschland reisen können. Doch der
bürokratische Aufwand ist so hoch, dass bisher nicht einmal 1000 Visa
erteilt wurden.
Die Angehörigen müssen bei der deutschen Auslandsvertretung einen
Besuchstermin beantragen. Dann können sie dort ihre Anträge stellen.
Die werden zur Bearbeitung an die kommunalen Ausländerämter in
Deutschland geschickt. Die reichen sie schließlich an das
Bundesverwaltungsamt in Köln weiter, das die Auswahl trifft und die
Auslandsvertretungen darüber informiert.
Den Auslandsvertretungen liegen etwa 45.000 Terminanfragen vor.
Erteilt wurden in diesem Jahr bis Anfang November erst 786 Visa.
Diese Zahlen nannte das Innenministerium auf Anfrage der
Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke.
Asylklagen machen inzwischen 62 Prozent der Verfahren beim
Oberverwaltungsgericht Münster aus. Neben Syrern (399 Verfahren
im ersten Halbjahr) klagen vor allem Iraker (224), Afghanen (150) und
Pakistani (90).
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