Der technische Fortschritt darf auch vor der Justiz
nicht halt machen. Noch wehrt sich der Gesetzgeber, das Pusten ins
Röhrchen bei höheren Promillewerten als gleichwertigen Ersatz zur
Blutprobe als beweissicher zu akzeptieren. Moderne Alkoholmessgeräte
aber sind heute so präzise, dass das beharrliche Veto der Juristen
nicht mehr zeitgemäß ist. Unsere Nachbarn in Europa, mit Ausnahme der
Schweiz, haben die Blutprobe für Fahrer mit „Fahne“ in der Regel
längst durchs Pusterohr ersetzt. Das ist billiger, schneller,
unbürokratischer – und unblutig. In Deutschland aber werden weiter
jährlich rund 120 000 Verkehrssünder mit ausdrücklicher
Genehmigung eines Richters zur Ader gelassen. Mit langem Atem drängt
die Polizei seit Jahren vergeblich darauf, die umständliche Blutprobe
abzuschaffen. Ob Innenminister Jäger die Justizminister nun endlich
überzeugen wird, bleibt abzuwarten. Wer Bürokratie aber wirklich
abbauen will, sollte nicht weiter gegen Windmühlen kämpfen. Die
Politik ist gefordert, den Aderlass für Alkoholfahrer durch den
Atemtest zu ersetzen. Die Technik jedenfalls spricht nicht dagegen.
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