VG Wiesbaden verhandeltüber Recht auf saubere Luft in der hessischen Landeshauptstadt

Pressemitteilung

Musterklage der Deutschen Umwelthilfe gegen Umweltministerin Lucia
Puttrich (CDU) wegen Untätigkeit bei der Luftreinhaltung – Erstmals
streitet neben einer von hohen Schadstoffbelastungen betroffenen
Anwohnerin auch die DUH selbst vor Gericht für saubere Luft –
Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erwartet „Urteil mit
Signalwirkung“ – Mündliche Verhandlung vor Verwaltungsgericht
Wiesbaden am Montag, 10. Oktober 2011, 11:00 Uhr

Die jahrelange Weigerung des hessischen Umweltministeriums gegen
die hohe Luftschadstoffbelastung in der Landeshauptstadt vorzugehen,
wird am kommenden Montag (10.10.2011, 11:00 Uhr) das
Verwaltungsgericht Wiesbaden beschäftigen. Verhandelt wird über eine
gegen das hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz erhobene Klage. Ziel des vom Berliner
Rechtsanwalt Remo Klinger (Geulen & Klinger, Berlin) vertretenen
Verfahrens ist es, das Land Hessen zur Einhaltung seiner rechtlichen
Verpflichtungen zur Luftreinhaltung zu zwingen.

Erstmals klagt – neben einer Tagesmutter, die in Wiesbaden in
einem Wohnhaus an einer hoch belasteten Straßenkreuzung lebt und
arbeitet – als zweite Klägerin auch die Deutsche Umwelthilfe e.V.
(DUH) selbst gegen die seit Jahren beobachtete Überschreitung des
zulässigen Jahresmittelwerts für Stickstoffdioxid (NO2) in der
Landeshauptstadt. Möglich geworden ist die Verbandsklage, nachdem der
Europäische Gerichtshof im März 2011 in einem Urteil die
Klagebefugnisse von Umweltschutzorganisationen in derartigen
Verfahren gestärkt hatte. Insofern handelt es sich bei der
bevorstehenden Verhandlung vor dem VG Wiesbaden um das
deutschlandweit erste Musterverfahren. Die Kläger verlangen die
Aufstellung eines Luftreinhalteplans, der alle Maßnahmen enthält, die
zur Einhaltung des für NO2 geltenden Grenzwertes erforderlich sind.

„Die Entscheidung in diesem Verfahren wird Signalwirkung weit über
Wiesbaden hinaus entfalten. Überall dort, wo die Verantwortlichen
ihren Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf saubere Luft verweigern,
wird die DUH helfen, dieses Grundrecht durchzusetzen, notfalls auch
vor Gericht“, erwartet DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch, der
die Verhandlung persönlich verfolgen will. Die DUH werde weiter nicht
nur für die Durchsetzung von Umweltzonen in Deutschland streiten,
sondern auch für wirksame Luftreinhaltepläne. Bis 2012 sollen
flächendeckend nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in Umweltzonen
einfahren dürfen. „Angesichts der von Feinstaub und Stickoxiden
verursachten Gesundheitsschäden und vorzeitigen Todesfälle müssen
alle Umweltzonen scharf gestellt und ungefilterte Dieselmotoren
konsequent ausgesperrt werden“, fordert Resch.

Der EU-weit geltende Grenzwert für NO2, einen Luftschadstoff, der
vor allem aus ungefilterten Dieselmotoren stammt, wurde in der
Wiesbadener Innenstadt in den vergangenen Jahren regelmäßig
überschritten. Dessen ungeachtet ergriff das zuständige hessische
Umweltministerium keine geeigneten Maßnahmen, um die Dauermisere zu
beenden oder wenigstens zu entschärfen. Insbesondere weigerte sich
das CDU-geführte Umweltministerium – auch unter Hinweis auf den
Widerstand des von der FDP gestellten Verkehrsministers -, in der
Landeshauptstadt eine Umweltzone nach dem Vorbild von mehr als
vierzig Städten im Bundesgebiet einzurichten.

Der Berliner Rechtsanwalt Remo Klinger, der mit der DUH das „Recht
auf saubere Luft“ für Privatpersonen bereits 2008 vor dem
Europäischen Gerichtshof erstritten hatte, sieht dem Verfahren
optimistisch entgegen. Klinger: „Die Luft ist in Wiesbaden seit
Jahren hoch mit Schadstoffen belastet. Ausreichende Maßnahmen wurden
gleichwohl nicht erlassen. Wir haben Vertrauen darauf, dass das
Verwaltungsgericht dazu die nötigen Worte findet und unserer Klage
stattgibt.“

Hinweis:

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und Rechtsanwalt Dr. Remo
Klinger stehen im Anschluss an die Verhandlung für Fragen zur
Verfügung.

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 3649170,
E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel. 030 88472-80, 0171 2435458,
klinger@geulen.com

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171
5660577,E-Mail: rosenkranz@duh.de