DUH Klage gegen Hornbach wegen erhöhter Quecksilberwerte in Energiesparlampen: Verhandlung im Dezember

Pressemitteilung

DUH widerspricht Baumarktkette Hornbach: Klage wegen
überschrittener Grenzwerte für Quecksilber in Energiesparlampen läuft
weiter – Der Umweltschutzverband bezweifelt Entwarnung der
Hornbach-Baumarkt AG – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
„Hornbach täuscht die Verbraucher mit der Behauptung, das
eingeleitete Verfahren sei beendet“

Energiesparlampen der Hornbach-Baumarkt AG wiesen unzulässig hohe
Mengen giftigen Quecksilbers auf. Zu diesem Schluss kommt eine
Laboranalyse bezüglich bei Hornbach erstandener Lampen. Die DUH hatte
daraufhin das Unternehmen aufgefordert, den Verkauf von
Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt zu unterlassen. Die
Hornbach-Baumarkt AG verpflichtete sich im Wege der
Unterlassungserklärung daraufhin nur, die als Eigenmarken
vertriebenen Energiesparlampen mit einem zu hohen Quecksilbergehalt
nicht mehr zu vertreiben. Für alle anderen von Hornbach vertriebenen
Lampen lehnte das Unternehmen die Abgabe einer Unterlassungserklärung
ab. Die DUH hatte deshalb im August beim Landgericht Landau in der
Pfalz eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht (Az.: HK O 51/11).
Die mündliche Verhandlung ist für den 7. Dezember 2011 anberaumt.

Insgesamt hatte das Prüflabor drei Energiesparlampen der
Hornbach-Eigenmarke Flair Energy (E 27 9W 220-240 V) untersucht und
dabei in allen Fällen Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Eine
Lampe wies bis zu 13 Milligramm Quecksilber pro Lampe auf – das fast
Dreifache des zugelassenen Werts. Energiesparlampen beinhalten
technisch bedingt kleine Mengen Quecksilber. Europaweit dürfen sie
aber nicht mehr als 5 Milligramm Quecksilber enthalten, ab 1. Januar
2012 nicht mehr als 3,5 Milligramm.

In einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung behauptete die
Hornbach-Baumarkt AG, dass das von der DUH eingeleitete Verfahren
nach Vorlage von Herstellerinformationen „ohne weiteres beendet
werden konnte“. „Die Erklärung von Hornbach ist schlicht und einfach
falsch“, stellt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch dazu fest.
„Hornbach täuscht damit die Verbraucher. Die DUH hält ihre Warnung
vor Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt bei Hornbach so
lange aufrecht, bis das Unternehmen die geforderte
Unterlassungserklärung entweder freiwillig abgibt oder vom Gericht
dazu verurteilt wird. Die Verhandlung vor dem Landgericht Landau
findet am 7. Dezember statt. Wir haben die Hornbach-Baumarkt AG
aufgefordert, seine falschen Behauptungen zu unterlassen.“

Resch wirft der Hornbach-Baumarkt AG außerdem vor, sich durch
seine Aussagen unglaubwürdig zu machen. „Die offensichtlich falsche
Erklärung von Hornbach zum angeblich beendeten Verfahren, macht aus
unserer Sicht deutlich, dass man der Baumarktkette nicht vertrauen
kann. Wer sagt uns, dass der Hersteller bei den Angaben zum
Quecksilbergehalt bei den jetzt im Regal stehenden Energiesparlampen
korrekte Angaben macht? Es scheint, dass hier vielmehr eigene
Interpretationen über den Kundenwunsch nach Sicherheit gestellt
werden!“

Mitteilungen des Baumarktunternehmens, alles werde dafür getan, um
die erforderlichen Bestimmungen und Vorgaben an die vertriebenen
Produkte einzuhalten, sind aus Sicht der Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation nicht nachvollziehbar. Lediglich
Erklärungen von Lieferanten einzufordern, dass die gesetzlichen
Regelungen eingehalten werden, reiche nicht. „Hornbach versteckt sich
hinter seinen Lieferanten und ist nicht bereit, den Verkauf von
Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber zu unterlassen“, bedauert
Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft bei der DUH. „Damit wird
Hornbach seiner Verantwortung als eine der größten deutschen
Baumarktketten nicht gerecht.“ Die DUH fordert Hornbach auf, mit
verbindlichen Spezifikationen zur quecksilberarmen Herstellung von
Energiesparlampen sowie eigenen Analysen des Quecksilberinhaltes in
den Lampen, dafür zu sorgen, dass in Hornbach-Baumärkten verkaufte
Energiesparlampen die gesetzlichen Grenzwerte einhalten.

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil.: 0171 3649170, E-Mail:
resch@duh.de

Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-41, Mobil:
0160 5337376, E-Mail: elander@duh.de

Daniel Eckold, Pressesprecher, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-22, 0151 55017009,
eckold@duh.de