Deutsche Umwelthilfe klagt für saubere Luft in Mainz

Pressemitteilung

Rheinland-Pfalz lehnt Einführung effektiver Maßnahmen zur
Luftreinhaltung ab – Nach dem Erfolg in Wiesbaden: DUH setzt sich
auch für die Gesundheit der Mainzer Bürger vor Gericht ein –
Einführung einer Umweltzone gilt als bestes Instrument zur
Verbesserung der Luftqualität

Weil sich das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz weigert,
effektive Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Mainz einzuführen, hat die
Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) jetzt Klage beim Verwaltungsgericht
Mainz eingereicht. In der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt wird
der zulässige Luftschadstoff-Grenzwert für Stickstoffdioxid seit
langem deutlich überschritten. Trotzdem enthält auch der jetzt
vorgelegte Luftreinhalteplan keine ausreichenden Maßnahmen, um eine
Einhaltung des Grenzwertes sicherzustellen. Die DUH fordert die ab
dem 01. Januar 2012 zuständige Stadtverwaltung Mainz deshalb auf,
neben weiteren erforderlichen Maßnahmen eine Umweltzone einzurichten
und den Bürgerinnen und Bürgern so besseren Schutz vor der
gesundheitsschädlichen Belastung durch Stickoxide zu garantieren.

„Das Verhalten in Mainz ist verantwortungslos und darüber hinaus
auch rechtswidrig“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
„Die EU gibt klare Grenzwerte für die Stickstoffdioxidbelastung vor –
daran muss man sich auch in der rheinland-pfälzischen
Landeshauptstadt halten.“ Rheinland-Pfalz wäre nicht das erste Land,
das sich dem Gesetz zum Wohle seiner Bürger beugen muss. Auch das
Nachbarland Hessen hatte sich geweigert, gegen die hohe
Luftschadstoffbelastung in der Landeshauptstadt Wiesbaden vorzugehen.
Durch Urteil vom 10. Oktober 2011 verfügte das Wiesbadener
Verwaltungsgericht jedoch, dass Hessen effektive Maßnahmen zur
Luftreinhaltung ergreifen muss, insbesondere eine Umweltzone
einzuführen hat.

Rechtsanwalt Remo Klinger von der Kanzlei Geulen & Klinger hat die
Klageschrift im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe eingereicht. Er ist
optimistisch bezüglich eines Urteils im Sinne der Mainzer Bürgerinnen
und Bürger. „Die Situation in Mainz ist mit der in Wiesbaden nahezu
identisch. Es wird daher auch ein ähnliches Urteil zu sprechen sein“,
so Klinger.

In Mainz wird seit langem der zulässige Jahresmittelwert für
Stickstoffdioxid (NO2) überschritten. Stickstoffdioxid ist ein für
die menschliche Gesundheit hoch gefährliches Gas, das vor allem aus
ungefilterten Dieselmotoren stammt und besonders alte Menschen und
Kinder gefährdet. Seit 2010 gelten von der EU vorgeschriebene
Grenzwerte für Stickstoffdioxid, um die Gesundheit der Bürgerinnen
und Bürger zu schützen. Das EU-Recht sieht vor, in großen Städten
Luftreinhaltepläne aufzustellen, deren Maßnahmenkataloge zu einer
Grenzwerteinhaltung führen. Die Erfahrungen in anderen Städten
zeigen, dass die Einführung und konsequente Umsetzung einer
Umweltzone signifikante Verbesserungen der Luftqualität mit sich
bringt. Obwohl seit längerem bekannt ist, dass mit den bereits
ergriffenen Maßnahmen der Grenzwert nicht eingehalten werden kann,
weigert sich Rheinland-Pfalz, eine solche Umweltzone in Mainz
einzuführen.

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger
Schaperstraße 15, 10719 Berlin
Tel. 030 88472-80, Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Daniel Eckold, Pressesprecher, Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: eckold@duh.de