Deutsche Umwelthilfe fordert Ein¬richtung einer „Umweltzone Ruhrgebiet“

EU-Kommission droht für 2011 mit Strafzahlungen –
Die bestehenden 15 Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen sollen zu einer
übergreifenden „Umweltzone Ruhrgebiet“ zusammengefasst werden – Um
die Luftqualität zu verbessern, müssen strengere Ausnahmeregelungen
gelten und die Einfahrerlaubnis für Fahrzeuge mit der grünen Plakette
2011 verschärft werden – DUH-Bundesgeschäftsführer Resch erinnert
Bundesumweltminister Röttgen an seine Zusage, sich für eine
Verlängerung der Strafsteuer für Dieselstinker einzusetzen

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. fordert die Oberbürgermeister der
Ruhrgebiets-Städte auf, zur Vermeidung von Strafzahlungen in Höhe von
bis zu 50.000 EUR pro Tag der Schaffung einer Umweltzone für das
gesamte Ruhrgebiet zuzustimmen. „Nur eine übergreifende –Umweltzone
Ruhrgebiet– wird ausreichend dazu beitragen, die Gesundheit der
Menschen im ganzen Ruhrgebiet vor den ultrafeinen und krebserregenden
Feinstaub¬partikeln aus Dieselmotoren zu schützen“, sagte Jürgen
Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH).
Bislang existieren im Ruhrgebiet 15 kleine und kleinste
Einzelumweltzonen, die keinen ausreichenden Beitrag zur
Luftreinhaltung leisten. „In einer zukünftigen –Umweltzone
Ruhrgebiet– haben die Städte eine gute Chance, die drohenden
Strafzahlungen abzuwenden, wenn diese auch konsequent und von Beginn
auf „grün“ gestellt wird und ungefilterten Dieselfahrzeugen die
Einfahrt verwehrt“, sagte Resch.

Die DUH steht derzeit in einem intensiven Kontakt mit der
EU-Kommission sowie dem Umweltausschuss des Europäischen Parlaments.
Dort besteht ausdrücklich keine Bereitschaft mehr, über den Juni 2011
hinaus weitere Verlängerungen der Feinstaubgrenzwerte auszusprechen.
Die im Herbst seitens der EU-Kommission angedrohten Strafzahlungen
für Kommunen, die das gravierendste Luftreinhalteproblem in
Deutschland nur halbherzig bekämpfen, wurden auf Anfrage der DUH
seitens des Sprechers von EU-Kommissar Janez Potocnik Anfang März
ausdrücklich bekräftigt. Wenn die betroffenen Städte die zur
Verfügung stehenden Schritte nicht einleiten, um den
Grenzüberschreitungen entgegenzuwirken, wird die EU Strafzahlungen in
Höhe von bis zu 50.000 EUR pro Tag erheben.

Zusätzlich sind im Januar 2010 EU-weit Grenzwerte für
Stickstoffdioxid (NO2) in Kraft getreten. Diese können derzeit in
kaum einer deutschen Stadt eingehalten werden. Die EU erteilt
Ausnahmegenehmigungen bis maximal 2015 jedoch nur, wenn die
betroffene Kommune nachweist, dass sie die angemessenen Schritte zur
Reduktion ergreift. Als Falschmeldungen bezeichnete Resch das Anfang
März durch eine Boulevardzeitung verkündete angebliche baldige Ende
der Umweltzonen und die angebliche Abkehr von EU-Umweltkommissar
Potocnik von der Durchsetzung der Luftreinhaltevorgaben. Die DUH hat
in der Vergangenheit bis hin zum ergangenen Grundsatzentscheid vor
dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erfolgreich Bürgerinnen und
Bürger unterstützt, wenn sie vor Gericht ihr „Recht auf saubere Luft“
einklagten. Für den Fall, dass eine kurzfristige Verschärfung der
bestehenden Umweltzonen ausbleibt bzw. die Einrichtung der
umfassenden Umweltzone Ruhrgebiet verzögert, kündigt die DUH an, von
Dieselruß belastete Anwohner bei Klagen auf kurzfristige Verschärfung
einer mangelhaften oder halbherzigen Luftreinhaltepolitik zu
unterstützen. In Baden-Württemberg hat vor kurzem der
Verwaltungsgerichts¬hof eine entsprechende Entscheidung des VG
Stuttgart ausdrücklich bestätigt.

DUH-Bundesgeschäftsführer Resch wies darauf hin, dass die
gesundheitsgefährdende Wirkung von Feinstaubpartikeln auf Lunge und
Herzkreislaufsystem wissenschaftlich nachgewiesen sei. Klein- und
Kleinstpartikel lösten nachweislich beim Menschen verstärkt
Allergien, Asthmaanfälle und Bronchitis aus, zudem steige das Risiko
für Herzinfarkt und Krebs bei höherer Feinstaubbelastung. Die
UN-Umweltorganisation UNEP habe zudem gerade die klimaschädliche
Wirkung von feinen Rußpartikeln bestätigt. Die Rußteilchen aus
Dieselmotoren schweben mit dem Wind bis in die Arktis und auf die
Gletscher, legen sich dort wie ein Grauschleier auf die Eisflächen
und beschleunigen das Abschmelzen der Gletscher.

Die DUH hatte im Herbst 2010 darauf aufmerksam gemacht, dass die
derzeitige Strafsteuer für ungefilterte Diesel-Pkw zum 31. März 2011
ausläuft. Faktisch bedeutet dies ein jährliches Steuergeschenk von
durchschnittlich 25 EUR für Halter eines Dieselstinkers.
Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) hatte daraufhin erklärt,
sich für eine Fortsetzung der Malusbesteuerung einzusetzen und mit
diesen Einnahmen die Nachrüstfilterförderung fortsetzen zu wollen.

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171
3649170, resch@duh.de

Ulrike Fokken, Sprecherin Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel. 030 2400867-86, 0151
55017009, fokken@duh.de