NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hat die
passive Haltung der Landesregierung im Rechtsstreit um religiös
motivierte Beschneidungen verteidigt. „Allein die
Staatsanwaltschaften unseres Landes prüfen, ob ein Verhalten strafbar
ist. Ihnen und nicht dem NRW-Justizministerium obliegt die
Entscheidungshoheit, ob auf Grundlage geltender Gesetze Ermittlungen
aufgenommen werden oder nicht“, sagte Kutschaty den Zeitungen der
WAZ-Gruppe (Montagausgaben). Zugleich forderte er von
Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) mehr
Tempo bei der Vorlage eines Gesetzentwurfes, der bundesweit
Rechtssicherheit beim Thema Beschneidungen schaffe: „Leider ist außer
der Ankündigung bis dato noch nichts passiert“, sagte Kutschaty
weiter.
CDU-Integrationspolitikerin Serap Güler verlangte dagegen eine
Übergangslösung auf Landesebene, bis ein Bundesgesetz greife: „Eltern
und Ärzte, die verunsichert sind und ihre religiöse Tradition in
Gefahr sehen, brauchen eine klare Regelung.“ Das Kölner Landgericht
hatte Ende Juni die religiöse Beschneidung von jüdischen und
muslimischen Jungen als Körperverletzung gewertet und damit
international Aufsehen erregt. Anders als Kutschaty will zum Beispiel
der Berliner Senat auf Landesebene eine Übergangsregelung auf den Weg
bringen, die Beschneidungen unter strengen Auflagen straffrei stellt.
Die Bundesregierung hat für den Herbst einen Gesetzentwurf
angekündigt, der religiös motivierte Beschneidungen erlaubt, sofern
sie medizinisch fachgerecht ausgeführt werden und keine unnötigen
Schmerzen beim Kind verursachen.
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