Die Politik macht die öffentlichen Rundfunk- und
Fernsehanstalten für die bei den Verbrauchern eingetretene Verwirrung
um die neue Rundfunkabgabe verantwortlich. Johannes Beermann,
Staatskanzleichef in Sachsen und verantwortlich für die Koordination
der Medienpolitik der von der Union regierten Bundesländer, sagte der
„Leipziger Volkszeitung“ (Sonnabend-Ausgabe): „Die
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in der Tat die
Verpflichtung, ihrem Kunden, dem Zuschauer und der Zuschauerin,
darzulegen, warum diese Abgabe die Rundfunkgebühr ablöst. Dieser sind
sie nur unzureichend nachgekommen.“ Er erwarte, „dass durch
entsprechende Maßnahmen über Fernsehen und Radio aber auch durch
direkte Zielgruppenansprachen z.B. bei Handwerkern und
Kleinbetrieben, die Umstellung der Gebühr auf eine Abgabe gründlich
erläutert wird“, sagte Beermann. Bei der notwendigen Aufklärung zur
Umstellung sei „nicht nur die Politik gefordert, hier stehen auch die
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Nutznießer der Abgabe in
der Pflicht“. Zugleich stellte Beermann eine Senkung des Werbeanteils
im öffentlich-rechtlichen Fernsehen in Aussicht, sollte sich
herausstellen, dass die neue Rundfunkabgabe zu unerwarteten
Mehrerlösen führe. Über eventuelle Mehrerlöse zu entscheiden sei
nicht die Aufgabe der Intendanten oder Intendantinnen. Er könne sich
„beispielsweise vorstellen, dass wir darüber nachdenken, den Anteil
von Werbung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen abzusenken“, sagte
Beermann. „Aber auch eine Verringerung der Gebühr für den
Gebührenzahler ist denkbar.“
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