AfD mahnt Bundeskanzlerin, Bundesregierung und Bundespresseamt ab

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am 6. Februar 2020 im Rahmen
ihrer Afrikareise im südafrikanischen Pretoria unter anderem die Wahl des
thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich einen Vorgang genannt, der
„unverzeihlich“ sei und dessen Ergebnis „wieder rückgängig“ gemacht werden
müsste. Das Bundespresseamt hat die Mitschrift dieser Pressekonferenz
anschließend auf der Webseite der Bundesregierung veröffentlicht, vergleiche
hier: http://ots.de/hHRE3u

Mit diesen Äußerungen, die in keinerlei Bezug zur Erfüllung ihrer amtlichen
Aufgabe stehen, hat Frau Merkel allerdings die Amtspflichten zur neutralen und
sachlichen Wahrung ihres öffentlichen Amtes verletzt sowie gegen das
Sachlichkeits- und gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Weil dadurch die
Alternative für Deutschland (AfD) in ihren Rechten eklatant verletzt worden ist,
hat der AfD-Bundesvorstand am 18. Februar 2020 sowohl die Bundeskanzlerin als
auch die Bundesregierung und das Bundespresseamt abmahnen lassen. Sollten die
beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen nicht bis zum
26.02.2020 gegenüber der Alternative für Deutschland abgegeben worden sein,
behält sich der AfD-Bundesvorstand gerichtliche Schritte vor.

AfD-Vorstandsmitglied Dr. Alexander Wolf kommentiert das wie folgt: „Die
Bundeskanzlerin hat wieder einmal gezeigt, dass ihr grundsätzliche Prinzipien
unseres Rechtsstaates offenbar fremd geblieben sind. Merkels Vorgehen entspricht
nicht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland. Die AfD wird
deshalb zur rechtlichen Klärung der Angelegenheit im Bedarfsfall bis zum
Bundesverfassungsgericht gehen.“

Hinweis – die drei Abmahnungen zum Herunterladen als PDF-Dateien finden Sie
hier: http://ots.de/OYmZ6a.

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