Allg. Zeitung Mainz: Mit Makel / Kommentar von Alexandra Eisen zurÄnderung von §219a

Die Gleichberechtigung von Mann und Frau endet in
Deutschland und vielen anderen Ländern, in denen ein
Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich unter Strafe steht, spätestens
beim Recht, selbstbestimmt über den eigenen Körper zu entscheiden.
Die alte kämpferische Parole „Mein Bauch gehört mir!“ gilt in ihrer
Absolutheit nur für Männer. Das mag für viele Frauen unerträglich
sein, erst Recht, wenn sie sich in der psychisch belastenden
Situation einer ungewollten Schwangerschaft befinden. Dann aber geht
es um ein weiteres Menschenleben und die ethischen und rechtlichen
Maßstäbe müssen sich verschieben. Für all jene, die das Thema
Abtreibung nicht als ideologisches oder religiöses Kampfgebiet
betrachten, ist deshalb die seit Mitte der 1970er Jahre geltende
Regelung, innerhalb derer ein Abbruch nach Beratung straffrei bleibt,
ein praktikabler und rechtssicherer Kompromiss. Als solcher wird auch
die nun vom Bundestag nach langem Ringen beschlossene Änderung des
Paragrafen 219a bezeichnet, in dem es um detaillierte Informationen
zu einem Abbruch geht. Dieser Kompromiss ist eine kleine
Erleichterung für die Frauen. Immerhin dürfen Ärzte nun darüber
informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen – aber nicht wie.
Zufriedenstellen kann der Kompromiss aber trotzdem nicht. Er
unterstellt Ärzten, sie könnten nicht seriös und sachlich
informieren. Und er wird den Makel nicht los, dass er den direkten,
niederschwelligen Zugang zur Information, wichtige Grundlage für die
selbstbestimmte Entscheidung der Frauen, unnötig erschwert. Auch auf
diese Weise findet Diskriminierung statt.

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