„Seit einigen Monaten ist zu beobachten, dass die Zahl der vermissten Flüchtlingskinder wieder ansteigt. Deshalb müssen grenzübergreifende und nationale Kinderschutzsysteme verbessert werden, um Kinder und Jugendliche, die nach Europa flüchten, von Anfang an besser zu unterstützen. Bisher wissen wir zu wenig über die Situation der vermissten Kinder. Es gilt verstärkt die Erforschung der Gründe dafür zu fördern, warum die Kinder vermisst werden und in welchen Lebenssituationen sie sich befinden. Nur wenn die Ursachen für das Verschwinden klarer sind, kann an entscheidenden Stellen in Präventionsmaßnahmen investiert werden. Klar ist aber, das zeigen internationale Studien, je unsicherer die Situation für die Kinder ist, je schlechter sie geschützt werden, desto höher ist das Risiko, dass sie verschwinden. Deshalb sind gut ausgestattete Kinder- und Jugendhilfesysteme, zeitnah gesicherte Aufenthaltsperspektiven und Möglichkeiten des Familiennachzugs von besonderer Bedeutung“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Derzeit ist der Blick auf Kinder in Deutschland durch die Corona-Pandemie sehr auf die Situation in Schulen und Kitas geprägt. Das darf uns aber nicht davon ablenken, dass es auch noch andere wichtige Problemstellungen gibt. Natürlich ist nicht auszuschließen, dass Flüchtlingskinder zu Verwandten weitergereist sind oder es bei der Umverteilung der Flüchtlingskinder Fehler in der Datenerfassung gibt. Aber dazu gibt es nach unserem Kenntnisstand überhaupt keine belastbaren Zahlen, nicht einmal Näherungswerte, die es erlauben würden, auch nur annähernd einzuschätzen, wie viele Flüchtlingskinder betroffen sind. Außerdem müssen wir davon ausgehen, dass es auch Flüchtlingskinder gibt, die nach ihrer Einreise in Deutschland gar nicht erfasst worden sind. Insofern gibt es auch noch eine gewisse Dunkelziffer, aber auch hier gibt es keinerlei verlässliche Zahlen. Wir müssen also im Interesse der betroffenen Kinder die möglichen Risikolagen ernst nehmen. Alles andere wäre kinderrechtlich fahrlässig“, so Hofmann weiter.
In einigen europäischen Ländern erfolgt in diesem Zusammenhang eine Einschätzung der Schutzbedürftigkeit, wenn unbegleitete Minderjährige vermisst werden. Dies sollte aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch in Deutschland Standard werden. Hier ist die neue Bundesregierung gefordert, entsprechend tätig zu werden.