In den internen Revisionsberichten des Bundesamtes
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) tauchen nach Recherchen von NDR
und Radio Bremen teilweise falsche Behauptungen auf. In dem Bericht
der internen Revision des BAMF hatte es geheißen, Bremen sei bei den
überprüften Verfahren „lediglich für 142“ örtlich zuständig gewesen,
habe aber 1371 Asylentscheidungen getroffen. Dies sei ein
„außergewöhnlicher“ Wert. Auf Nachfrage erklärte das BAMF nun
gegenüber NDR und Radio Bremen, der Wert sei zwar hoch, aber die
Bremer Außenstelle sei tatsächlich „zeitweise für Antragstellende aus
anderen Zuständigkeitsbereichen zuständig“ gewesen. Dies sei der
inneren Revision „zum Zeitpunkt der Prüfung nicht bekannt“ gewesen.
Ein anderes Detail des Revisionsberichts ist nach Informationen
von NDR und RB falsch: So spricht die Revision davon, dass weitere
Mitarbeiter sowie der stellvertretende Referatsleiter von der
Staatsanwaltschaft Bremen als „Beschuldigte“ eingestuft seien. Auf
Anfrage hat die Staatsanwaltschaft Bremen dem am Dienstag, 12. Juni,
aber widersprochen. Im Bremer Amt sei bislang lediglich die
Amtsleiterin beschuldigt.
Auf Anfrage legte das Bundesamt großen Wert auf den Hinweis, dass
es sich bei dem Prüfbericht der internen Revision um eine
„wertungsfreie und objektive Entscheidungsgrundlage für die
Präsidentin des BAMF“ handele. Dabei hatte es im Bericht wörtlich
geheißen, in der Außenstelle Bremen seien die Anträge von zwei
Anwälten „systematisch bevorzugt behandelt und wohlwollend
entschieden“ worden. In der Bewertung der Prüfer zur Arbeit der
früheren Amtsleiterin hieß es: Sie habe „ihre Aufgaben weder
unparteiisch noch gerecht“ erfüllt. Bei diesen Bewertungen handele es
sich nicht um strafrechtliche Schlüsse, sondern lediglich um eine
disziplinarrechtliche Bewertung.
Auch das Ausmaß möglicherweise falscher Entscheidungen in Bremen
ist offenbar geringer als bisher angenommen. Bislang war in der
Öffentlichkeit von 1200 unrechtmäßigen Bescheiden die Rede gewesen.
Dies, so das Bundesamt, sei aber nicht das Ergebnis der inneren
Revision. Man habe zwar in 975 Fällen „formelle Fehler“ gefunden,
zweifle aber nicht den Inhalt der Entscheidungen an. In 578 Fällen
von 1336 untersuchten Bescheiden seien die Prüfer jedoch zu dem
Ergebnis gekommen, dass ein Widerruf geboten sei.
Zweifel gibt es darüber hinaus an der Glaubwürdigkeit eines
Belastungszeugen, auf dessen Angaben sich die Durchsuchungsbeschlüsse
der Gerichte gründen. Bei dem Zeugen handelt es sich um einen
Dolmetscher, der für das BAMF-Bremen tätig war. Die frühere Bremer
BAMF-Chefin Ulrike B. habe dem Dolmetscher Hausverbot erteilt, sagt
ihr Anwalt Erich Joester. Der Mann habe im BAMF-Bremen unerlaubt
Unterlagen kopiert und sei dabei erwischt worden. Darüber hinaus ist
die Aussage des Zeugen nach Informationen von NDR und RB auch nicht
geeignet, die Amtsleiterin direkt zu belasten, da er keine konkreten
Vorwürfe gegen sie formuliert.
Derweil laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft unverändert
weiter.
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