BARMER GEK fordert im Kampf gegen Klinikkeime rechtsverbindliche Maßnahmen

„Das Konzept der Regierungskoalition gegen
Klinikkeime ist ein Schritt in die richtige Richtung, dem nun
rechtsverbindliche Vorgaben folgen müssen“, erklärt die
Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Birgit Fischer. Es bleibe
fraglich, ob die angekündigten Maßnahmen in irgendeiner Art und Weise
verbindlich für Bundesländer, Kliniken und Ärztinnen und Ärzte sein
werden. Die Erfahrung lehre, dass appellative Kann-Maßnahmen nicht
geeignet seien, den Infektionen und multiresistenten Keimen wirksam
zu begegnen. Fischer: „Wir unterstreichen deshalb unsere Forderung
nach einheitlichen und verbindlichen Hygieneverordnungen in allen
Bundesländern. Wir brauchen endlich eine nachhaltige und
wirkungsvolle Überprüfung gesetzlicher Vorgaben durch die
Bundesländer.“

Eine Absage erteilt die BARMER GEK der Idee eines „Hygienesiegels“
für Krankenhäuser. „Eigentlich gehört es zur Standardleistung einer
Klinik, die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu
gewährleisten“, so Fischer. Zudem würde ein Siegel Sicherheit
suggerieren, die mitunter gar nicht vorhanden sei. Wirkungsvoller und
für die Patienten nachvollziehbar wäre eine verpflichtende
regelmäßige Veröffentlichung relevanter Infektionsraten von Kliniken.

Kritisch steht die BARMER GEK einer eigenen Gebührenposition im
Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gegenüber. Die
Abrechnungsgrundlage im ambulanten Bereich berücksichtige bereits die
Hygienestandards bei der Vergütung der niedergelassenen Ärztinnen und
Ärzte. Auch in der Krankenhausversorgung beinhalten die
Fallpauschalen die Aufwendungen für Hygienemaßnahmen. Die
reflexartige Forderung nach mehr Geld im System werde den
strukturellen Problemen nicht gerecht.

Für Rückfragen:
Pressestelle der BARMER GEK,
Athanasios Drougias,
Telefon 0202 5681 99 14 21,
Dr. Kai Behrens,
Telefon 030 253 31 44 30 20