Barthle: Expertenrat unterstützt ordnungspolitische Grundlinie der Union

Heute hat das Kabinett das Gutachten des
Expertenrates zu einem Ausstieg des Bundes aus krisenbedingten
Beteiligungen an Banken zu Kenntnis genommen. Dazu erklärt der
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert
Barthle:

„Das Gutachten des Expertenrats über einen Ausstieg des Bundes aus
krisenbedingten Beteiligungen an Banken unter-stützt die
wirtschaftspolitische Grundlinie der Union: Die im Rahmen des
Finanzmarktstabilisierungsgesetzes erworbenen Bankenbeteiligungen und
gewährten stillen Einlagen sind sobald wie möglich zurückzuführen.
Dafür gibt das Gutachten erste hilfreiche Hinweise, die einer
eingehenden Prüfung noch bedürfen.

Der Staat ist nicht der bessere Banker. Daher ist es
ordnungspolitisch geboten, sich, soweit möglich, zügig aus den in
Krisenzeiten erworbenen Beteiligungen an Banken zurückzuziehen. Aber
dies darf nicht in Hektik passieren, sondern muss klug und besonnen
erfolgen. Das vorgelegte Gutachten des Expertenrates hat sehr
fundiert die unterschiedlichen Optionen für den Ausstieg des Bundes
bei einzelnen Banken beleuchtet. Die Bundesregierung muss nun zeitnah
die Ergebnisse aus dem Gutachten analysieren und dem Bundestag
darlegen, ob, wie und wann man im Einzelfall die empfohlenen Schritte
umsetzen kann.

Die aktuelle Einigung im Fall der WestLB zeigt aber auch klar,
dass Experten nicht alle Entwicklungen vorhersehen können, die sich
in der praktischen politischen Umsetzung ergeben können. Daher sollte
die Bundesregierung mit Bedacht abwägen, welche Empfehlungen der
Experten sie tatsächlich umsetzen kann. Sie muss bei einer
Privatisierung unabhängig vom gewählten Weg eine Destabilisierung und
Verunsicherung des Finanzmarktes unbedingt vermeiden. Auch sollte auf
unverantwortliche Forderungen wie die nach Abwicklung von Banken
verzichtet werden, um die Vermögenslage des Bundes im Interesse aller
Steuerzahler zu schützen.

Hinweis: Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurde das beim
Haushaltsausschuss des Deutsche Bundestages angesiedelte
Finanzmarktgremium eingerichtet. Dies ist das geeignete Gremium, in
dem die Bundesregierung darlegen kann, wie sie mit den Ergebnissen
des Gutachtens umgehen wird.

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