BDI hält Neuregelung der Abgeordnetenbestechung für sinnvoll

– Inhaltlich ausgewogene Regelung
– Überfällige Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption nun
möglich

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hält die
überfällige Neuregelung der Abgeordnetenbestechung für sinnvoll. „Es
ist gut, dass die Abgeordneten dieses Thema nun angehen“, sagte
Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, am Freitag in
Berlin anlässlich der Vorla-ge des Gesetzesentwurfes. Er sei eine
inhaltlich ausgewogene Regelung. Sie wahre die Balance zwischen der
Freiheit des Mandats und strafwürdigen Gegenleistungsgeschäften.

„Mit der Neuregelung wird der Weg frei, die UN-Konvention gegen
Kor-ruption (UNCAC) zu ratifizieren und damit Deutschlands
Sonderrolle zu beenden“, betonte Lösch. Bislang hatte Deutschland die
Konvention im Jahr 2003 zwar unterzeichnet, aber als eines von
wenigen Industrieländern nicht ratifiziert. Grund war, dass die
bisherigen deutschen Vorschriften zur Abgeordnetenbestechung den
Vorgaben der UN-Konvention nicht genügten.

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