– Parlamentarisches Verfahren nicht überstürzen
– Widersinnige Regelungen geplant
– Ausnahmen für Kleinstgremien notwendig
„Beim Gesetzesentwurf zur Frauenquote sind immer noch viele Fragen
offen. Deshalb sollte die Bundesregierung das bevorstehende
parlamentarische Verfahren nicht überstürzen.“ Das sagte Holger
Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, anlässlich der am
Montag stattfindenden Anhörung zur Frauenquote im Bundestag am
Sonntag in Berlin.
Der Gesetzgeber müsse Ausnahmen für Kleinstgremien bis zu drei
Personen schaffen. „Es ist widersinnig, den Unternehmen für ein- oder
zweiköpfige Geschäftsführungen im Mittelstand Quotenziele
aufzuzwingen“, betonte Lösch.
„Im Vergleich zur öffentlichen Hand soll die Privatwirtschaft
deutlich strenger reguliert werden. Das ist kurios und den
Unternehmen nicht zu vermitteln“, sagte Lösch. So könne der
Gesetzgeber die Aufsichtsratswahlen in privaten Unternehmen bei
Nichterreichen der Quote für nichtig erklären. Für Bundesgremien soll
es in diesem Fall lediglich eine Begründungspflicht geben. Lösch:
„Hier muss die Politik nachsteuern.“
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