Häufig verlangen Arbeitgeber von
Stellen-Bewerbern, sich vom Betriebsarzt untersuchen zu lassen. Dazu
müssen sie den Arzt per Unterschrift von seiner Schweigepflicht
entbinden. Wer sich darauf einlässt, muss damit rechnen, dass zum
Beispiel seine Blutzucker- und Cholesterinwerte dem zukünftigen
Arbeitgeber bekannt werden, berichtet das Apothekenmagazin „Diabetes
Ratgeber“. Mittlerweile wurde dies zwar als Lücke im Datenschutz
erkannt, aber eine Änderung der Gesetzeslage ist nur in Planung und
noch nicht verabschiedet.
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Das Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“ 3/2011 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
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