Die Entscheidung der Richter des
Bundesverfassungsgerichts passt perfekt: Ein unsinniges Gesetz ist
mit einer wenig sinnvollen Begründung gekippt worden. Der Bund, so
hieß es aus Karlsruhe, sei schlicht nicht zuständig für das
Betreuungsgeld, das Eltern von Kindern zwischen 15 und 36 Monaten
beantragen können. Das Betreuungsgeld verstoße sogar gegen das
Grundgesetz – aber eben nicht inhaltlich, sondern nur formell. Die
Sozialgesetzgebung liege nämlich in der Hand der Länder. Wenn aber
eine Diskussion nach langem Hin und Her endlich ein gutes Ziel
erreicht hat, dann ist es vielleicht nicht mehr ganz so entscheidend,
wie genau man dort hingekommen ist. Insofern ist die Meldung des
gestrigen Tages erst mal positiv zu werten: Das Betreuungsgeld, von
seinen Gegnern hartnäckig „Herdprämie“ genannt, ist gekippt. Das
Urteil hat also vor allem eines bewirkt: Es hat dafür gesorgt, dass
die Debatte um das Betreuungsgeld neu entflammt ist. Auch das ist ein
gutes Signal.
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