Die Tatsache, dass die Münchner Regelung zumindest
in Teilen über die bisherigen Berliner Bestimmungen hinausgeht, zeigt
jedoch, dass ein stärkerer Mieterschutz möglich ist. Wenn München die
Modernisierungsumlage auf fünf Prozent begrenzt, gibt es keinen
Grund, dass Berlin noch sechs Prozent der Kosten auf die Jahresmiete
draufschlagen lässt. Und schon gar nicht zu verstehen ist, dass die
Umlage – einmal vereinbart – dauerhaft gezahlt werden soll.
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