Heute hat der Deutsche Bundestag den Antrag der
CDU/CSU- und FDP-Fraktionen „60 Jahre Charta der deutschen
Heimatvertriebenen – Aussöhnung vollenden“ verabschiedet. Dazu
erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) sowie der
zuständige Berichterstatter Thomas Strobl:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Annahme des Antrags
und bedauert die bis zuletzt beibehaltene Verweigerungshaltung der
Opposition. Ziel dieses Antrags ist, die verbrecherische Qualität von
Vertreibungen im öffentlichen Bewusstsein stärker zu verankern und
dadurch dazu beizutragen, Vertreibungen in Zukunft zu verhindern.
Obwohl das internationale Recht Vertreibungen ächtet, treten sie
leider immer noch auf. Jüngste Beispiele sind die Kriege und
Konflikte im ehemaligen Jugoslawien Ende der 90er Jahre oder in der
sudanesischen Region Darfur nach 2003.
Die Union hält die Charta der Vertriebenen für ein
Gründungsdokument der Bundesrepublik Deutschland, das wesentlich zur
Stabilität und zum Erfolg unserer Republik beigetragen hat. Indem die
Vertreter der Vertriebenen nur fünf Jahre nach Ende des Zweiten
Weltkrieges und damit der massenhaften Vertreibungen der Rache und
Vergeltung abschworen, haben sie einen wesentlichen Beitrag zur
Aussöhnung mit unseren östlichen Nachbarn und zur europäischen
Integration geleistet.
Es ist schade, dass der Versöhnungsgedanke der Vertriebenencharta
aus anscheinend hartnäckigen Vorurteilen der Opposition heraus nicht
jene überparteiliche Zustimmung gefunden hat, die er verdient. Bisher
haben alle Bundesregierungen das Schicksal der Vertriebenen und ihre
positive Funktion bei der Normalisierung des Verhältnisses zu den
östlichen Nachbarn anerkannt. Wir sind davon überzeugt, dass der
Antrag rasch seine friedensstiftende Wirkung entfalten wird.“
Hintergrund:
Um die vergangenen Vertreibungen im öffentlichen Bewusstsein zu
halten, um sie in Zukunft zu verhindern und um die Versöhnung mit
unseren östlichen Nachbarn zu fördern, enthält der Antrag sieben
Forderungen an die Bundesregierung:
– die Aussöhnung der Deutschen mit sich selbst beim Kapitel
Vertreibung zu unterstützen, die Versöhnung mit den östlichen
Nachbarn voranzubringen und sich im Geiste der Charta weiter für
ein geeintes Europa einzusetzen;
– im Hinblick auf die immer weniger zur Verfügung stehenden
Zeitzeugen nicht nur deren Berichte systematisch zu erfassen,
wie es gegenwärtig in einem Projekt am Bundesinstitut für Kultur
und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa geschieht,
sondern auch vorhandene Forschungslücken durch Interviews
zeitnah zu schließen;
– die akademische Förderung der Kultur und Geschichte der
Deutschen im östlichen Europa auf eine Basis zu stellen und ein
Konzept für die Nachwuchsförderung vorzulegen, wie etwa mit den
in Deutschland ausgelaufenen Stiftungsprofessuren zu verfahren
ist;
– darüber zu berichten, ob und in welchem Maße sich die Geschichte
der ehemaligen deutschen Ostgebiete aus bundesdeutschen Archiven
erschließen lässt und zu prüfen, ob entsprechende Archivalia in
das dem Kulturgutschutz dienenden Programm des Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zur
Sicherungsverfilmung einbezogen werden bzw. werden können;
– die ´Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung´ zügig
voranzubringen, um in einem überschaubaren Zeitraum die
vorgesehene Dauerausstellung präsentieren zu können und darüber
hinaus einen Beitrag zur Vermittlung von Forschungsergebnissen
und wissenschaftlichen Erkenntnissen zu leisten;
– zu prüfen, inwiefern für die Besucher der Dokumentationsstätte
des Bundes eine Gedenkmöglichkeit eingerichtet werden kann,
deren Angehörige bei Flucht und Vertreibung an namenlosem Ort
verstarben;
– zu prüfen, wie dem Anliegen der Initiative des Bundesrates
(Bundesratsdrucksache 460/03) Rechnung getragen werden kann, den
5. August zum bundesweiten Gedenktag für die Opfer von
Vertreibung zu erheben.
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