Brand: Starkes Signal aus Den Haag – Für Völkermord kann es nur lebenslänglich geben

UN-Richter verschärfen Karadzic-Strafe – Urteil
stärkt internationales Rechtssystem

Der frühere bosnische Serbenführer Radovan Karadzic ist am
heutigen Mittwoch im Berufungsverfahren zu einer lebenslänglichen
Haftstrafe u.a. wegen Völkermordes und Kriegsverbrechen verurteilt
worden. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte
und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Brand:

„Das UN-Gericht hat heute ein starkes Signal gesetzt, indem es im
Berufungsverfahren das ursprüngliche Urteil gegen den
Kriegsverbrecher Karadzic verschärft hat: Für Völkermord kann es nur
lebenslänglich geben.

Das ursprüngliche Strafmaß von 40 Jahren war unzureichend und
wurde zu Recht revidiert. Die heutige Verurteilung ist von Bedeutung,
für Täter wie vor allem für die Opfer.

Das Urteil sendet außerdem ein wichtiges Signal weit über
Bosnien-Herzegowina hinaus: Es zeigt, dass internationales
Kriegsvölkerrecht überwacht wird, Verstöße mit aller Konsequenz
sanktioniert werden. Dessen sollten sich Despoten in Syrien, Südsudan
und anderswo sehr bewusst sein. Das Urteil stärkt aber auch das
internationale Rechtssystem und damit einen wichtigen Pfeiler der
internationalen Ordnung. Auch dies ist in so krisenbehafteten Zeiten
wie den heutigen bedeutsam.

Auch nach diesem Urteil braucht es eine echte Aufarbeitung des
Völkermordes – in Bosnien-Herzegowina, in Kroatien und vor allem in
Serbien. Versöhnung und Aufarbeitung sind Voraussetzung für eine
Annäherung an den Rechts- und Werterahmen der Europäischen Union.“

Hintergrund:

Die UN-Richter in Den Haag verurteilten Karadzic wegen
Völkermordes, Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die
Menschlichkeit während der Balkan-Kriege in den 1990er Jahren. Dem
Urteil zufolge ist er schuldig wegen Mordes, Verfolgung und
Zwangsvertreibung bosnischer Muslime. Außerdem habe er die 44 Monate
dauernde Belagerung der bosnischen Stadt Sarajevo sowie den
Völkermord von Srebrenica zu verantworten, schreiben die Richter.

Das heutige Berufungsurteil wurde vom sogenannten Internationalen
Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe gefällt. Es ist
der Rechtsnachfolger des Internationalen Strafgerichtshofs für das
ehemalige Jugoslawien.

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