Ein Silvesterknaller in unmittelbarer Nähe kann bis zu 150 Dezibel erreichen. Auch Feuerwerkskörper, die lediglich laut zischen, werden bis zu 120 Dezibel laut. Zum Vergleich: Ein Martinshorn aus 10m Entfernung erreicht um die 110 Dezibel. Bei dauerhafter Beschallung können bereits 85 Dezibel gehörschädigend sein. Besonders Eltern sollten an Silvester auf ihre Kinder achten, da diese die Entfernung und Lautstärke von Feuerwerkskörpern noch nicht einschätzen können. Aber auch das Gehör von Erwachsenen kann an Silvester dauerhafte Schäden davontragen. Kurze impulshafte Lautstärkespitzen können zu Tinnitus oder dauerhaftem Hörverlust führen. Deswegen: Ohren vor Knalltrauma, Hörschäden und Ohrgeräuschen schützen.
Damit beim Begrüßen des neuen Jahres keine bösen Überraschungen warten, empfehlen Experten das Tragen von Gehörschutz und ausreichend Abstand zu den Feuerwerkskörpern oder Silvesterböllern. Abstandsempfehlungen stehen auf jeder handelsüblichen Verpackung der Silvesterknaller. Als richtige Ansprechpartner für Gehörschutz stehen die rund 1.500 Partnerakustiker der Fördergemeinschaft Gutes Hören gerne Rede und Antwort. Die Hörexperten beraten fachkundig zum Thema Lärmschutz und Prävention und wissen genau, welche Art von Gehörschutz für Silvester angebracht ist. Neben Standardgehörschutz besteht die Möglichkeit, sich diesen individuell anfertigen zu lassen. Natürlich decken die Partnerakustiker der FGH auch das gesamte Leistungsspektrum vom kostenlosen Hörtest über Auswahl, Anpassung und Programmierung geeigneter Hörgeräte bis hin zur mehrjährigen Nachbetreuung ab. Die FGH Partner sind zu erkennen am Ohrbogen mit dem Punkt. Einen Fachbetrieb in der Nähe findet man unter www.fgh-info.de
Verwendung und Nachdruck des Textes honorarfrei mit Quellennachweis: „FGH“
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