Berlin – Im Verfahren um die Bus-Katastrophe vom
Schönefelder Kreuz hat das zuständige Landgericht Potsdam nach
Informationen des in Berlin erscheinenden „Tagesspiegel“
(Donnerstagsausgabe) entschieden, dass die Staatsanwaltschaft in den
kommenden Wochen nachermitteln muss. Ein Sprecher des Gerichts
bestätigte dies. Es sei ein ergänzendes Gutachten nötig, hieß es aus
Justizkreisen, mit dessen Fertigstellung erst in der zweiten Hälfte
dieses Jahres gerechnet werde. Erst danach könne der Prozess
beginnen. Vor 2012 wird kein Urteil erwartet.
Nachdem am 26. September 2010 ein polnischer Reisebus gegen einen
Brückenpfeiler geprallt war und 14 Insassen starben, muss sich eine
damals 37-jährige Berlinerin wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Der Reisebus war an jenem Sonntag auf dem südlichen Berliner Ring am
Schönefelder Kreuz mit einem roten Mercedes kollidiert, den die Frau
steuerte. Die Angeklagte hatte bei der Auffahrt auf die Autobahn die
Kontrolle über das Auto verloren. Das bei Unfällen übliche Gutachten
der Prüfgesellschaft Dekra geht allerdings davon aus, dass die Frau
auf der Zufahrt nur rund 40 Kilometer pro Stunde gefahren sei. Die
Fahrerin soll beim Eintreffen auf der Autobahn jedoch stark
beschleunigt haben, wodurch das Auto bei feuchtem Wetter ins
Schleudern geriet. Aus Justizkreisen hieß es, es handele sich „um
einen minderschweren Fall von fahrlässiger Tötung“. Besonders
„erhebliche Fahrfehler“ hätten die Ermittler nicht nachweisen können.
Ob sich dies durch die Nachermittlungen ändern könnte, ist ungewiss.
Die Staatsanwaltschaft äußerte sich dazu nicht.
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