Die Bundesregierung hat der Errichtung eines Fonds
für die Opfer von Unrecht und Misshandlungen in der Heimerziehung in
den 1950er bis 1970er Jahren zugestimmt. Dazu erklären die
Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid
Fischbach, und die familien- und jugendpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass es gelungen ist,
gemeinsam mit den westlichen Bundesländern einschließlich Berlin
sowie der katholischen und evangelischen Kirche einen Fonds für die
Opfer der Heimerziehung zu errichten. Für Traumatisierte werden
Therapien ermöglicht; für diejenigen, die in den Heimen zur Arbeit
gezwungen wurden, wird es Entschädigungen für entgangene
Rentenansprüche geben.
Grundlage hierfür ist der fraktionsübergreifende Antrag von
CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Opfern von Unrecht und
Misshandlungen in der Heimerziehung wirksam helfen“, der am 7. Juli
2011 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Der Antrag greift die
Empfehlungen des Runden Tisches Heimerziehung auf, die dieser für die
ehemaligen Heimkinder in der Bundesrepublik vorgeschlagen hat.
Der Union ist es ein großes Anliegen, dass auch Heimkinder aus der
DDR, die Leid und Unrecht erfahren haben, gleichwertige Formen der
Wiedergutmachung erhalten. Wir werden uns mit allem Nachdruck dafür
einsetzen, dass ihnen zeitnah und unbürokratisch der Zugang zu
individuellen Hilfen eröffnet wird.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bedauert zutiefst, dass viele
ehemalige Heimkinder den Institutionen und den Erzieherinnen und
Erziehern hilflos ausgeliefert waren. Daher ist es unser Ziel, dass
der Fonds zum 1. Januar 2012 seine Arbeit aufnimmt.“
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