Das Bundeskabinett hat am 16. Februar 2011 die
Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen. Dazu
erklären die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach, und die
umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Marie-Luise Dött:
„Mit der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist ein
Schritt hin zu einer kinderfreundlicheren Gesellschaft gelungen. Mit
der Fortentwicklung des Lärmschutzrechts wird sichergestellt, dass
Kinderlärm im Regelfall nicht als schädliche Umwelteinwirkung
gewertet wird.
Die jüngst aufgekommene Kritik an der generellen Zulassung von
Kindertagesstätten und Spielplätzen in Wohngebieten durch
Senioren-Vereinigungen wirkt in diesem Zusammenhang befremdlich.
Unsere Gesellschaft muss die Bedürfnisse unterschiedlicher
Generationen berücksichtigen. Dies gilt auch und gerade dann, wenn
die älteren Menschen in Zukunft zunehmend in der Mehrzahl sein
werden. Ein Miteinander der Generationen erfordert gegenseitiges
Verständnis, Toleranz und Nachsicht. Wer eine kinderfreundliche
Gesellschaft will, der muss auch für die entsprechenden
Rahmenbedingungen sorgen. Wir müssen Kinder als Bereicherung und
nicht als Störfaktor für unser Miteinander begreifen. Die
beschlossene Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
unterstreicht diesen Gedanken.“
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