Gegen Absprachen in Strafverfahren ist
per se nichts einzuwenden. Komplexe Wirtschaftsstrafsachen können
enorm beschleunigt werden. In Missbrauchsprozessen erspart sie den
Opfern, vor Gericht aussagen zu müssen. Nicht mehr akzeptiert werden
kann jedoch, wenn durch ein bewusst fehlerhaften Geständnis eine
weitaus geringere Strafe herbeigeredet wird, als es nach einer
klassischen Beweisaufnahme der Fall gewesen wäre. Hier verkommt der
Prozess zur Lotterie – und das darf nicht sein.
Dokumentation der Absprache im Protokoll, kein Druck auf
Angeklagte und Verteidiger, Überprüfung des Geständnisses, keine
Erweiterung des Gegengeschäfts auf laufende Ermittlungen – das sieht
das Gesetz vor und dies verlangen auch die Karlsruher Richter. Doch
gab es wohl kaum jemals ein höchstrichterliches Urteil, das derart
wirkungslos verpuffen wird: Die Praxis wird sich nicht ändern.
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